Unsere Vertragsbedingungen

Vertragspartner des Vertrags zur Durchführung von Kanu- und SUP-Touren sind „Die Zugvögel – Kanu-Touren & mehr“, Inhaberin Anna Bröll, nachstehend „wir“ genannt.

  1. Zustandekommen des Vertrages

1.1. Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Teilnehmer uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Wir bestätigen den Eingang der Buchung sobald wie möglich an die angegebene E-Mail-Adresse.

1.2. Kanu- und Stand Up Paddling Touren sind grundsätzlich nicht geeignet für Schwangere und Menschen mit Behinderung; insoweit sind Ausnahmen hiervon in jedem Einzelfall vorab zu klären.

  1. Anmeldung einer Gruppe

2.1. Wird die Tour für eine Gruppe angemeldet, so versichert der Anmeldende zugleich mit Vollmacht für alle Teilnehmer zu handeln. Diese schulden selbstständig die vereinbarte Vergütung.

2.2. Der Anmeldende haftet hierbei für eventuelle Ausfälle; auch soweit eine vereinbarte Teilnehmerzahl unterschritten wird und soweit nicht die geringere Teilnehmerzahl nach diesem Vertrag im Einzelfall möglich wäre.

  1. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

3.1. Wir haben keinen Einfluss auf die Wetterlage. Alle Touren und Ausflüge werden daher grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.

3.2. Witterungsverhältnisse gleich welcher Art, insbesondere Regen (ausgenommen Umstände höherer Gewalt), rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, noch auf Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen.

3.3. Bei der Reservierung der Paddeltour kann eine „Schön-Wetter-Option“ als Zusatzleistung dazu gebucht werden. Dies ermöglicht das kostenfreie Terminverschieben bis 16 Uhr am Vortag. Details dazu unter Punkt 5 Umbuchungen.

3.4. Änderungen im geplanten Tourenverlauf sind aufgrund der Art von Touren nicht immer auszuschließen. Bei Hoch- oder Niedrigwasser oder aus organisatorischen Notwendigkeiten können wir ein Ersatzprogramm festlegen. Insbesondere bei Hoch- oder Niedrigwasser kann die von Ihnen gebuchte Leistung an einen anderen Ort verlegt werden.

  1. Zahlung

Unsere Dienstleistungen können pauschal durch den Anmelder einer im Einzelnen benannten oder auch unbenannten Gruppe, durch den oder die Teilnehmer oder als Gutschein für einen oder mehrere noch unbekannte(n) Teilnehmer vorab bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unverzüglich nach Vertragsabschluss. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Tourpreis vor Beginn der Tour zu leisten.

  1. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Tourbeginn/Rücktrittskosten

5.1. Ein Rücktritt des Teilnehmers ist jederzeit vor Tourbeginn möglich. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Teilnehmer vor Tourbeginn zurück oder tritt er die Tour nicht an, so verliert der Teilnehmer den Anspruch auf die Tour. Stattdessen können wir soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Tourenpreis verlangen.

5.3. Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tourenbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Tourenpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Teilnehmers wie folgt berechnet:

bis 14. Tag vor Tourantritt                              10 %

vom 14. bis 7. Tag vor Tourantritt                 50 %

vom 7. bis 3. Tag vor Tourantritt                   75 %

ab dem 3. Tag bei Nichtantritt                       90 %

5.4. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, uns gegenüber nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Ebenso können wir einen höheren Betrag geltend machen, wenn wir nachweisen, dass die vorstehende Pauschale überschritten wird, weil die entstandenen Aufwendungen darüber hinausgehen.

  1. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Teilnehmers, bzw. Gruppenauftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Tourtermins, des Tourverlaufs, des Ortes des Reiseantritts, der Tourart, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht.

6.2. Schön-Wetter-Option: Um dem Wetterrisiko entgegenzuwirken, kann eine Option zum Verschieben bei der Reservierung dazu gebucht werden. Hat der Teilnehmer die “Schön-Wetter-Option” gebucht und hierfür die vereinbarten Kosten beglichen, so kann dieser bis zum Vortrag 16 h die Teilnahme absagen und erhält eine Gutschrift für einen Alternativ-Termin. Die Schön-Wetter-Option ist nur direkt bei der Reservierung buchbar. Späteres Hinzufügen oder Stornieren der Option ist nicht möglich. Die Option kann nur einmal eingelöst werden. Der Tourpreis inklusive der Schön-Wetter-Option ist bis zum Zahlungsziel fällig, auch wenn die Tour erst später nachgeholt wird. Ausgeschlossen sind ausdrücklich (Teil-)Auszahlungen, Rückerstattungen und das Verschieben nach 16 Uhr am Vortag.

  1. Corona Beschränkungen

7.1. Es gelten die Corona-Bestimmungen und Beschränkungen des Landes Baden-Württemberg.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Tourenleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Tourenpreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

9.1. Wir führen unsere geführten Themen-Touren zum Mitmachen, unsere Kurse und das Kinderferienprogramm nur durch, wenn eine bestimmte Teilnehmerzahl erreicht ist. Diese Mindestteilnehmerzahl wird in jedem Fall bei Vertragsschluss vereinbart.

9.2 Wird die Tour nicht durchgeführt, weil die diese Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, so erhält der Teilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

  1. Kündigung durch Die Zugvögel

10.1. Wir können den Vertrag nach Tourbeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit

a) Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von den Beauftragten von uns aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour, bzw. der Reise gegeben wurden oder werden,

b) Der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour nicht nachkommen,

c) Teilnehmer oder Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen von uns enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden.

10.2. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den wir aus einer anderweitigen Verwendung der Tourleistung erlangen, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

  1. Allgemeine Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer

11.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel der Tour uns unverzüglich oder seinen Beauftragten anzuzeigen. Ist von uns keine Tourenleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Teilnehmer verpflichtet, uns direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben. Ausgegebenes Material ist auf Schäden und Funktion vor Antritt der Tour zu überprüfen. Wir übernehmen keine Haftung für nassgewordene Gegenstände auf Grund von Undichtigkeit der ausgegebenen Tonnen und Packsäcke. Dies gilt nicht, falls uns an der Undichtigkeit ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft.

11.2. Tourenleiter oder sonstige Beauftragte und Leistungsträger sowie Gruppenverantwortliche sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Tour Beanstandungen, bzw. Zahlungsansprüche des Teilnehmers anzuerkennen.

11.3. Mängel sind vom Teilnehmer unverzüglich zu rügen.

11.4. Wird die Tour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Durchführung der Tour infolge eines solchen Mangels nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir, bzw. seine Beauftragten eine ihnen vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.

  1. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen

12.1. Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Tour, bzw. des Kurses erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung für den Fall der Zuwiderhandlung weisen wir ausdrücklich hin.

12.2. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht. Für Kinder unter 6 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.

12.3. Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.

12.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Ausrüstungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

12.5. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.

12.6. Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o. ä. sind exakt zu befolgen.

12.7. Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Kanutouren, sondern allgemein, streng verboten.

11.8. Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss im Bereich der Kanutouren vom Teilnehmer für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit, Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mit-Teilnehmer berücksichtigt werden.

12.9. Der Teilnehmer haftet bei Kanutouren uns gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

12.10. Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Kanus und Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

12.11. Der Teilnehmer haftete auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

  1. Dauer der Touren, Vorzeitiger Tourabbruch

13.1. Die von uns angegeben Zeiten über die Dauer der Touren sind Durchschnittswerte. Je nach Wasserführung und Windrichtung können die Zeiten variieren. Die Zeitangaben bei unseren Streckentouren sind so berechnet, dass Sie eine gemütliche Tour ohne Zeitdruck unternehmen können. Ein Anspruch auf Rückzahlung wegen kürzerer Fahrtzeiten besteht nicht.

13.2. Kosten/Schäden, die wir durch vom Teilnehmer zu vertretende Zeitüberschreitungen entstehen, sind von diesem zu erstatten. Darunter fallen insbesondere auch Rückerstattungen und Schadensersatzansprüche von Teilnehmern, die auf Grund der Verspätung einer folgenden Tour nicht oder nur verspätet antreten können.

13.3. Bei vom Teilnehmer zu vertretenden Zeitüberschreitungen besteht kein Anspruch auf Durchführung vereinbarter Abholungen oder Transfers. Diese sind vom Teilnehmer selbst auf dessen Kosten zu organisieren.

13.4. Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs einer Tour gehen, soweit der Abbruch nicht von uns zu vertreten ist, entstehende Mehrkosten, insbesondere einer vorzeitigen und/oder besonderen Abholung des Teilnehmers und/oder der Ausrüstungsgegenstände, zu Lasten des Teilnehmers.

  1. Haftung bei Rettungseinsätzen

14.1. Wir geben, z.B. bei Kanutouren, Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der uns erteilten oder von uns eingeholten Informationen an den Teilnehmer weiter. Wir haften jedoch nicht für die Richtigkeit oder Aktualität solcher Informationen, soweit uns bezüglich der Informationseinholung und/oder – weitergaben nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

14.2. Mit Ausnahme von Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei grober Fahrlässigkeit und der Verursachung von Körperschäden haften wir dem Teilnehmer gegenüber nicht.

14.3. Kommt es durch den Teilnehmer, unabhängig davon, ob dies auf dessen Veranlassung, oder veranlasst durch Dritte geschieht, zu Rettungs- oder Bergungseinsätze so hat der Teilnehmer die hierfür anfallenden Kosten zu tragen und uns von einer etwaigen Inanspruchnahme freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Einsatz oder die Kosten durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

14.4. Wir haften auch nur im Rahmen von Ziffer 13.2.  für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers. Wir empfehlen eine 3fach-Sicherung: Wertsachen in Plastiktüte, dann in Box oder Tonne, zusätzlich in Packsack.

  1. Widerrufsrecht

15.1. Sie haben das Recht, Gutscheine binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen. Die Widerrufsfrist dafür beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Buchung. Verträge für Touren, die für einen bestimmten Termin gebucht wurden, können gesetzlich nicht wiederrufen werden.

15.2. Um Ihr Widerrufsrecht bei Gutscheinen auszuüben, müssen die Teilnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

15.3. Folgen des Widerrufs: Wenn Gutscheine widerrufen werden, erstatten wir alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Die Zugvögel – Kanu-Touren & mehr, Holzgartenstraße 18, 74321 Bietigheim-Bissingen, Inhaberin: Anna Bröll, Telefon: 07142 / 9999440, E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 55075/08222

Stand: Januar 2024